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Asyl und Zuwanderung

Asyl und Zuwanderung

Hier verfolge ich eine klare Linie. Die Linie, welche die derzeitige Bundesregierung verfolgt, lehne ich so vollends ab, da sie jeglichem Rechts- und Gleichberechtigungssinn widerspricht und Deutschland und Europa in eine sehr gefährliche Lage manövriert.

Da Asyl und Zuwanderung zwei unterschiedliche Themen sind, werde ich diese getrennt abhandeln.

Asyl:

Hier heißt es unmissverständlich, das das deutsche Asylgesetz komplett geändert und verschärft werden muss, da es von der derzeitigen Regierung, insbesondere Frau Merkel teilweise illegal außer Kraft gesetzt wurde, genauso wie das Schengener und das Dubliner Abkommen. Damit hat sie Deutschland und Europa in eine große Krise gestürzt und die Büchse der Pandora geöffnet. Die Masseneinwanderung von Flüchtlingen, wovon ein sehr großer Teil (über 95 Prozent) keinen Anspruch auf Asyl hat, hatte und hat einen hohen Anstieg an Kriminalität zufolge, seihen es Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen und Belästigungen, aber auch Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte sind sprunghaft angestiegen. Aber auch die Terrorismusgefahr ist dadurch extrem gestiegen, was einige Terrorakte in Deutschland zu Folge hatte. Von daher habe ich hier klare Punkte, wie das Asylrecht neu gestaltet werden sollte.

  • Asyl sollen nur Kriegsflüchtlinge erhalten bzw. Personen, die in ihren Heimatländern auf Grund ihrer sexuellen Veranlagung, ihres Glaubens bzw. ihrer politischen Gesinnung verfolgt werden.
  • Oben genannte Flüchtlingstypen erhalten nur Asyl in Deutschland, wenn sie nachweisen können, das sie keine Möglichkeiten haben, im Moment der Krisen in andere Landesteile  ihres Heimatlandes oder in Ländern, welche an ihr Heimatland angrenzen, vorübergehend Zuflucht für die Dauer der Krise zu finden.
  • Asyl muss immer zuerst in dem Land beantragt werden, welches sie zuerst betreten haben bei der Einreise in die EU. Erst dann sollen sie eine Möglichkeit haben, einen Antrag zu stellen um in Deutschland Asyl zu beantragen.
  • Asyl soll nur an den deutschen Grenzen in dafür noch einzurichtende Asylcenter beantragt werden dürfen. Danach sollen Asylsuchende in noch einzurichtenden Flüchtlingscentern untergebracht werden für mindestens die Dauer der Bearbeitung und Überprüfung des Asylantrages und der Person.
  • Asyl soll immer nur für die Dauer von 6 Monaten gewährt werden. Danach muss eine erneute Prüfung des Asylgesuches erfolgen und ob die im Asylgesuch angegebenen Fluchtgründe noch im Heimatland vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist der Asylsuchende innerhalb von 4 Wochen ins Heimatland zurückzuschicken.
  • Asylsuchende, die in ihren Heimatländern strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sind abzuweisen.
  • Asylsuchende, die falsche Angaben zu ihrer Person, zu Fluchtgründen etc. machen, sind abzuweisen.
  • Asylsuchende mit falschen Papieren sind abzuweisen.
  • Asylsuchende ohne Papiere sind abzuweisen.
  • Asylsuchende, welche in einem anderen Land der EU Asyl beantragt haben und keinen Zusatzantrag gestellt haben, um in Deutschland Asyl zu beantragen, sind in das Land zurück zu schicken, wo sie Asyl beantragt haben.
  • Asylsuchende, welche sich in Deutschland während ihres Aufenthaltes strafbar gemacht haben bzw. sich nicht ordentlich benehmen, sind innerhalb kürzester Zeit abzuschieben.
  • Asylsuchende sollen für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland nur mit Sach- und Lebensmitteln versorgt werden (zuzüglich der Unterbringung in einem Flüchtlingscenter). Geldleistungen sind nicht zu gewähren, um einem Asylmissbrauch vorzubeugen.
  • Asylsuchende sollen so untergebracht werden, das sie auf Grund ihres Glaubens, ihrer sexuellen Veranlagung bzw. ihrer politischen Gesinnung keine Nachteile haben bzw. Repressalien von anderen Asylsuchenden ausgesetzt sind.
  • Asylsuchende sind in den Flüchtlingscentern sinnvoll zu beschäftigen und Asylsuchende müssen sich entsprechenden und zumutbaren Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Denn wer in Deutschland für eine begrenzte Zeit Asyl erhält, sollte sich im Gegenzug erkenntlich zeigen. Ist dies nicht der Fall, ist der Asylantrag noch einmal zu überdenken.
  • Illegale Flüchtlinge, welche sich derzeit in Deutschland aufhalten, sind umgehend in Gewahrsam zu nehmen und in entsprechende Flüchtlingscenter zu verbringen. Eine Abschiebung sollte umgehend erfolgen.
  • Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollten umgehend abgeschoben werden.
  • Alle Asylanträge, welche ab dem Jahr 2000 gestellt worden sind, sind erneut zu überprüfen und neu nach den oben genannten Punkten zu bewerten, da der Verdacht besteht, das schon jahrzehntelang Asylmissbrauch begangen wurde. Liegt kein Asylmissbrauch vor, ist hierbei zu berücksichtigen, wie erfolgreich sich entsprechende Personen integriert haben und wie wichtig sie für den deutschen Arbeitsmarkt sind.

Dies sind zwar harte Regeln und Punkte, aber nur so ist dem Asylmissbrauch in Deutschland entgegenzuwirken. Und wer wirklich Asyl benötigt, wird die oben genannten Punkte beherzigen. So wie derzeit in Deutschland und Europa Asylgesetze missbraucht und ausgehebelt werden, nur um sich politisch zu profilieren, ohne dabei Rücksicht auf die eigenen Länder zu nehmen, ist eine Farce. Und viele sogenannte Flüchtlinge missbrauchen das derzeitige deutsche Asyl- und Migrationssystem. So haben manche Flüchtlinge teilweise mit mehreren Identitäten in Deutschland mehrfach Gelder beantragt und auch bekommen. Hierbei ist dem deutschen Steuerzahler und dem deutschen Staat ein Milliardenschaden entstanden. Aber auch die Sicherheit in Deutschland hat auf Grund der eklatanten und kriminellen Flüchtlingspolitik stark gelitten. Ein großer Anreiz für viele Flüchtlinge ist das deutsche Sozialsystem. Und eben das wird zum Großteil missbraucht. Fakt ist, das das deutsche Sozialsystem denen zugute kommen muss und soll, die in dieses auch eingezahlt haben. Und das ist bei Flüchtlingen halt nicht der Fall. Deswegen müssen hier die Anreize für illegale, Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge, welche sich nur auf dem Weg nach Deutschland machen und hier Asyl beantragen, um das deutsche Sozialsystem auszunutzen und um sich in die soziale Hängematte fallen zu lassen, ohne dafür etwas zu tun, abgeschafft werden. Denn Masseneinwanderung und -flucht nach Deutschland bringt das soziale Gefüge ins Wanken und schafft ein soziales Ungleichgewicht. Hier ist es nur eine Frage der Zeit, wann das Sozialsystem zusammenbricht, wenn die derzeitige Politik so weiter macht.

Migration und Zuwanderung:

Auch hier muss viel getan werden, denn die derzeitige Einwanderungs- und Migrationspolitik ist äußerst schädlich für Deutschland und die EU. Gern schwingt die derzeitige Politik mit der Fachkräftemangelkeule, um die Masseneinwanderung zu rechtfertigen. Aber gibt es wirklich einen Fachkräftemangel und wenn ja, woher kommt dieser und wie kann man diesem entgegenwirken?

Das es in einigen Bereichen der Wirtschaft einen Fachkräftemangel gibt, ist fakt. Aber dieser Fachkräftemangel ist politisch hausgemacht. Jedes Jahr werden viele tausend Fachkräfte in Deutschland für teures Geld ausgebildet, was meist vom Steuerzahler finanziert wird. Aber was passiert nach der Ausbildung? Viele Fachkräfte wandern in andere Länder ab, da sie dort mehr Möglichkeiten als in Deutschland sehen. Bei der derzeitigen Situation, politisch und wirtschaftlich, nicht verwunderlich und nachvollziehbar. Hier muss man entgegen wirken, damit eben diese Fachkräfte nicht abwandern, sondern für Jahre in Deutschland arbeiten. Des weiteren darf die Wirtschaft auch nicht erwarten, das man Fachkräfte bekommt, die jung sind, aber schon jahrzehntelange Erfahrungen mitbringen. Auch sollte man ältere Fachkräfte, die noch arbeiten wollen und können, länger in den Firmen behalten. Und da, wo akuter Fachkräftemangel herrscht, kann man mit Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen entgegenwirken. Deutschland hat weit über 2 Millionen einheimische, also deutsche Arbeitslose, die effektiv zu Fachkräften umgeschult werden könnten und dies wäre weitaus preiswerter, als einer verfehlten Flüchtlings- und Migrationspolitik hinterher zu jagen und man mit teuer Geld versucht, Flüchtlinge, welche meist nicht ausgebildet sind und einen niederen Bildungsstand haben, zu Fachkräften auszubilden. Viele sind auch der deutschen Sprache nicht mächtig, welche aber eine Grundvorraussetzung ist für eine deutsche Ausbildung. Aber lieber versucht man einer politischen Traumblase hinterherzujagen, die schnell platzt, anstatt das Potential zu nutzen, welches schon vorhanden ist. Und könnt Ihr Euch noch erinnern, wie tönend die Politik uns weiß machen wollte, das man mit den vielen Flüchtlingen den Fachkräftemangel beseitigen könne und das viele Flüchtlinge wertvoller als Gold sind? Und was war das Ergebnis? Es stellte sich heraus, das viele Flüchtlinge einen niederen Bildungsstand hatten als erwartet und meist keine Berufsausbildung vorweisen konnten und wenn, dann war diese nicht brauchbar für Deutschland. Und viele Flüchtlinge, welche sogenannte Ein-Euro-Jobs machen sollten, traten diese gar nicht erst an bzw. brachen diese nach kurzer Zeit ab. Warum? Kein Kommentar! Und schon zerbröselte das Traumschloss der Politiker nach und nach, bis es nur noch eine Ruine war.

Nun aber zu meinen Ideen und Zielen.

Einwanderung:

  • Erstellung von schärferen Einwanderungsgesetzen, ähnlich Kanada
  • Einwanderung soll nur genehmigt werden, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind
  • Voraussetzungen sind Einwanderung auf Grund von Arbeit, hier muss Arbeitgeber nachweisen, das er keinen deutschen Arbeitnehmer gefunden hat, der die Arbeitsstelle gleichwertig besetzen kann
  • Einwanderung auf Grund von Heirat. Hier müssen strenge Regeln beachtet werden.
  • Einwanderung auf Grund familiärer Gründe. Hier sind auch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Einwanderer dürfen erst nach einer bestimmten Zeitdauer und unter strengen Voraussetzungen eingebürgert werden.
  • Einwanderungsanträge sind im jeweiligen Heimatland in deutschen Botschaften zu stellen.
  • Einwanderer müssen nachweisen, das sie von eigener Hände Arbeit in Deutschland leben können bzw. finanziell entsprechend abgesichert sind.
  • Einwanderer dürfen erst nach einer entsprechend langen Frist Sozialleistungen erhalten. Voraussetzung ist das Einzahlen in das Sozialsystem für mindestens eine noch festzusetzende Zeitdauer.
  • Einwanderungsanträge sind zu verweigern, wenn Antragsteller in ihren Heimatländern straffällig geworden sind oder andere Gründe vorliegen, die den Interessen Deutschlands entgegenstehen.
  • Asylsuchende, welche in Deutschland einen Asylstatus erhalten haben, dürfen keinen Einwanderungsantrag stellen, es sei denn, es liegen berechtigte Interessen Deutschlands vor.
  • Genehmigte Einwanderungsanträge können widerrufen werden, wenn der Einwanderer in Deutschland straffällig geworden ist oder sich nicht an noch zu erstellende Einwanderungsregeln gehalten hat.
  • Einwanderer, welche einen positiven Einwanderungsbescheid erhalten haben, dürfen erst einmal nur für eine begrenzte Zeit nach Deutschland einwandern. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein Verlängerungsantrag zu stellen.

Migration:

  • Erstellung neuer, schärferer Migrationsgesetze
  • Alle Migranten, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, sind nach Asyl- und Einwanderungsgesetzen  zu überprüfen und der entsprechende Status neu zu bewerten.
  • Kriminell in Erscheinung getretene Migranten sind je nach Art und Schwere der Straftat wieder in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Dazu zählen auch Intensivtäter.
  • Wegfall der doppelten Staatsbürgerschaft. Migranten müssen sich entscheiden, ob sie als Deutsche integriert werden wollen. Wollen sie ihre doppelte Staatsbürgerschaft nicht ablegen, sind sie anzuhalten, in ihre Heimatländer zurückzukehren. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dann abzuerkennen und ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft ist wieder anzunehmen.
  • Migranten, welche die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, haben noch festzulegende Voraussetzungen zu erfüllen und werden verpflichtet, an bestimmten Veranstaltungen und Lehrgängen teilzunehmen. Wird dies verweigert, sind entsprechende Strafmaßnahmen einzuleiten und bei wiederholtem Verweigern ist die Ausreise in das Heimatland anzuregen.
  • Bei der Unterbringung von Migranten ist darauf zu achten, das es keine konzentrierte Anhäufung von Migranten in Wohnvierteln gibt, damit sogenannte NoGo-Areas und Kriminalitätsschwerpunkte vermieden werden. Hier ist zu schauen, das es eine gesunde Mischung an deutschen Bewohnern und Migranten gibt. Bei derzeitigen Anhäufungen von Migranten in Städten und Stadtvierteln, wo es zu Problemen kam und kommt, sind entsprechende Problemfamilien umzusiedeln und es ist eine gesunde Mischung an deutschen Einwohnern und Migranten herzustellen.
  • Migranten dürfen für einen bestimmten Zeitraum keine politischen Ämter übernehmen sowie in Jobs arbeiten, welche mit Sicherheit und sicherheitsrelevanten Bereichen zu tun haben.
  • Migranten, welche derzeit ein politisches Amt inne haben oder in Jobs arbeiten, welche mit Sicherheit und sicherheitsrelevanten Bereichen zu tun haben, sind zu überprüfen und es ist festzustellen, ob sie für die Ämter und Jobs geeignet sind.
  • Migranten haben sich generell nur nach deutschem Recht zu richten. Rechtsauffassungen aus ihren Heimatländern (z.B. Scharia) finden in Deutschland keine Anwendung. Migranten, welche versuchen, Rechtsauffassungen aus ihren Heimatländern in Deutschland durchzusetzen, sind entsprechend gesetzlich zu maßregeln und im Wiederholungsfall sind sie in ihre Heimatländer auszuweisen.
  • Migranten dürfen ihren Glauben in Deutschland in entsprechenden Einrichtungen ausleben. Radikale Glaubensrichtungen und Glaubensrichtungen, die gegen Deutschland und das Christentum sind und gegen deutsches Recht verstoßen, sind zu verbieten und entsprechende Prediger und Glaubensanhänger sind des Landes zu verweisen.
  • Eine Vollverschleierung von Frauen ist zu untersagen. Kopftücher und Verschleierungen sind während bestimmter Tätigkeiten abzulegen (z.B. Auto fahren), da dies die Ausführung der entsprechenden Tätigkeiten gefährdet und es hier zu Unfällen kommen kann. Auf Grund der hohen Terrorgefahr ist eben auch die Vollverschleierung zu verbieten. Da in Deutschland auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herrscht, ist die Vollverschleierung rechtswidrig.

Sonderregelungen:

  • Personen, die in Deutschland studieren oder eine Berufsausbildung machen möchten, können für diesen Zeitraum ein begrenztes Aufenthaltsrecht beantragen.
  • Entsprechend müssen Nachweise erbracht werden, wo sie studieren oder sich ausbilden lassen möchten. Verträge sind vorzulegen.
  • Entsprechende Personen müssen nachweisen, wie sie für die Dauer des Studiums bzw. der Berufsausbildung ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie das Studium bzw. die Berufsausbildung finanzieren möchten.

Sie sehen, es gibt in diesen Bereichen viel Reformbedarf, da unsere Politiker im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte viel Schindluder betrieben haben und damit Deutschland und Europa in eine Krise gelenkt sowie Deutschlands Existenz und Errungenschaften in Gefahr gebracht haben.

 

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