Wer bekommt Asyl in Deutschland?
Wer kann in Deutschland Asyl beantragen?
Laut Grundgesetz können das alle Personen, die politisch verfolgt werden.
Wer gilt als politisch verfolgt?
Als politisch verfolgt gilt, wer gezielten und intensiven ausgrenzenden Rechtsverletzungen ausgesetzt war und aus diesem Grund gezwungen war sein Heimatland zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen. Die Verfolgung muss im direkten Zusammenhang mit der eigenen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung stehen. Allgemeine Notsituationen wie eine Hungersnot oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asyl- oder Fluchtgrund anerkannt.
Wird Asyl beantragt, muss die Verfolgung vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein. Bei der Flüchtlingsanerkennung kann die Verfolgung laut der Genfer Flüchtlingskonvention auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Gibt es Einschränkungen des Grundrechtes auf Asyl?
Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem so genannten sicheren Drittstaat außerhalb der EU wie der Schweiz oder Norwegen einreist, kann sich in Deutschland nicht auf das Asylrecht berufen. Er muss in dem Land, in dem er eingereist ist einen Antrag auf Asyl stellen. Wenn zum Beispiel ein Flüchtender über das Mittelmeer ohne Einreiseerlaubnis nach Italien und anschließend weiter nach Deutschland gelangt ist, wird er nach Italien zurückgeschickt, um dort seinen Asylantrag zu stellen.
Wo kann ein Asylsuchender seinen Asylantrag stellen?
In Deutschland kann er sich bei jeder Behörde, auch bei der Polizei als asylsuchend zu erkennen geben. Er wird in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Es gibt etwa 20 solcher Einrichtungen in Deutschland. Dort kann er einen formellen Asylantrag stellen.
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Asylbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das in jeder Erstaufnahmeeinrichtung ein Büro hat. Dort werden die Flüchtlinge von der Asylbehörde zu ihren Fluchtgründen und zum Ablauf ihrer Flucht befragt. Die Flüchtlinge bekommen fürs erste eine Aufenthaltsgestattung. Damit dürfen sie in Deutschland bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Nach etwa drei Monaten verlassen sie die Aufnahmeeinrichtung und werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Die sind dann für ihre Unterbringung zuständig.
Können die Flüchtlinge Wünsche äußern, wo sie hin wollen?
Manche wünschen sich, dort untergebracht zu werden, wo schon Verwandte von ihnen leben. Nur wenn es sich um Ehepartner oder minderjährige Kinder handelt, wird darauf Rücksicht genommen.
Wie lange dauert es, bis ein Asylantrag anerkannt wird?
2013 dauerten die Asylverfahren nach Angaben des BAMF durchschnittlich sieben Monate. Einige Verfahren wurden jedoch innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Manche dauern allerdings auch mehrere Jahre.
Muss man für das Asylverfahren etwas bezahlen?
Die Kosten für das Asylverfahren übernimmt der Staat. Klagt man allerdings gegen eine Ablehnung, gibt es nur in bestimmten Fällen Prozesskostenhilfe. Den eigenen Anwalt muss der Kläger oft selbst bezahlen.
Gilt eine Anerkennung für immer?
Wird jemand nach dem Grundgesetz als asylberechtigt oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention als sogenannter Konventionsflüchtling anerkannt, erhält er oder sie ein Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre. Danach wird noch einmal geprüft, ob sich die Verhältnisse im Fluchtland so geändert haben, dass eine Rückkehr möglich wäre. Ist dies der Fall kann eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling widerrufen werden. Auch ein späterer Widerruf ist möglich, wenn sich die Verhältnisse ändern.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Im Jahr 2013 wurde das Arbeitsverbot für Asylsuchende gelockert. Allerdings dürfen sie nach wie vor erst nach einer Sperrfrist von neun Monaten eine Arbeit aufnehmen. Und auch nur dann, wenn kein Deutscher oder Angehöriger eines anderen EU-Staates für die Arbeit zur Verfügung steht.
Wovon leben Asylbewerber, solange sie nicht arbeiten dürfen oder keine Arbeit haben?
Sie leben meistens in einer Gemeinschaftsunterkunft und bekommen teilweise Ernährung, Körperpflege und Gesundheit als Sachleistungen. Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld von etwa 40 Euro. Wenn sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten sie Geld oder Gutscheine. Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz für Asylbewerber liegt deutlich unter dem Regelsatz für arbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
[Update vom 18. Juli 2012] Das Bundesverfassungsgericht kippt diese Regelung und schreibt vor, dass Asylbewerber(innen) und geduldete Flüchtlinge. Die Leistungen müssen sich an den Hartz IV-Sätzen orientieren. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist derzeit noch in Gesetzgebungsverfahren.